Logopädie ist ein sog. Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre Beobachtungen und ggfs. Sorgen. Er kann Ihnen ein Rezept (Heilmittelverordnung) ausstellen. Auch nur zur Abklärung, d.h. zur Diagnostik und ausführlichen Anamnese kann zunächst eine Heilmittelverordnung ausgestellt werden, um den Therapiebedarf bei eventuell unklarer Fragestellung zu klären.
Nicht jedes Symptom, was Ihr Kind zeigt oder was Sie selbst beobachten ist unmittelbar sofort behandlungsbedürftig. Wir arbeiten mit wissenschaftlich fundierten Diagnostikstandards, um dies herauszufinden.
Sowohl Ihr Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde oder auch Zahnarzt kann Logopädie aufgrund einer Indikation ausstellen.